Allgemeine Geschäftsbedingungen

über die Analyse, Konzeption und Durchführung von

Schulungsmaßnahmen/Trainings

Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der more4you Group im Bereich der more4you-training, nachstehend more4you-cologne GmbH (Auftragnehmer) genannt, gelten für alle zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden (Auftraggeber) vereinbarten Schulungsleistungen, Coachings und Trainings, nachfolgend zur Vereinfachung als Schulungsleistung benannt. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien.

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende, zusätzliche oder davon abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Solche Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie schriftlich (wobei Schriftform im Sinne der Lieferbedingungen stets Schriftform gemäß § 126 BGB meint) vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Auf das Schriftformerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung verzichtet werden.

Vertragsschluss

Angebote der more4you-cologne GmbH (Auftragnehmer) sind sämtlich freibleibend und unverbindlich. Der Auftrag des Auftraggebers zur Durchführung einer Schulungsleistung gilt als verbindliches Vertragsangebot. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach seinem Zugang beim Auftragnehmer anzunehmen. Die Annahme des Auftragnehmers erfolgt durch Übersetzung der vom Auftragnehmer unterzeichneten Auftragsbestätigung an den Auftraggeber.

Leistungen

Im Vordergrund der Schulungsleistungen steht die Vermittlung von Fachwissen durch den Auftragnehmer. Der Umfang der jeweiligen Schulungsleistungen ergibt sich aus der beidseitig unterzeichneten Auftragsbestätigung.

Bei den Schulungsleistungen des Auftragnehmers, insbesondere der Durchführung des Schulungsmaßnahmen, Seminaren und sonstigen Trainings, handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne des § 611 BGB. Insbesondere schuldet der Auftragnehmer keinen Erfolg der Schulungsleistungen. Da der Erfolg einer Schulungsleistungen u.a. maßgeblich von der Mitarbeit und der Lernfähigkeit des Auftraggebers an den Schulungsleistungen abhängt, kann der Auftragnehmer keine Haftung für den Erfolg der Schulungsleistungen übernehmen und übernimmt eine solche Haftung auch nicht. Es findet keine Überwachung des Lernerfolges des Auftraggebers oder anderer Teilnehmer bzgl. der Schulungsleistungen des Auftragnehmers statt.

Der Auftragnehmer behält sich vor, von den Leistungsbeschreibungen geringfügig abzuweichen, sofern es der Schulungs-Prozess oder technische Änderungen erfordern. Abweichungen auf Wunsch des Auftraggebers bedürfen mindestens der Textform. Weitere inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen oder Abweichungen können vor oder während der Durchführung der Schulungsmaßnahme nach Zustimmung des Auftraggebers vorgenommen werden, soweit diese die Schulungsleistung in ihrem Kern völlig verändert.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, den vorgesehenen Referenten/Trainer/Workshopleiter/Coach (nachfolgend „Schulungsleiter“) im Bedarfsfall, insbesondere bei kurzfristiger Krankheit des Schulungsleiters, zur Erbringung der Schulungsleistung eine andere geeignete Person einzusetzen. Im Ausnahmefällen kann eine Verlegung des Termins erforderlich werden.

Pflichten/Mitwirkungsobliegenheiten des Auftraggebers

Die Schulungsleitungen werden in den Räumlichkeiten des Auftraggebers erbracht, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Der Auftraggeber hat die Verfügbarkeit geeigneter Räumlichkeiten einschließlich benötigter Ausstattung, insbesondere Hard- und Software (z.B. Beamer, Mikro, Videoequipment etc.) auf eigene Kosten sicherzustellen. Die weiteren konkreten Anforderungen hängen u.a. von der Anzahl der Teilnehmer sowie der vereinbarten Schulungsleistung ab und sind dem Auftraggeber rechtzeitig mitzuteilen. Soweit nichts anderes vereinbart oder vom Auftragnehmer mitgeteilt wurde, haben die vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellenden Räumlichkeiten folgende Merkmale zu erfüllen:

  • Schulungsraum mit Tageslicht und/oder ausreichender Beleuchtung, ab ca. 80 qm,
  • ruhige Umgebung des Schulungsraums zur Vermeidung von Lärmbelästigungen und -Störungen während der Durchführung von Schulungsleistungen z. B. durch Baustellen- oder Werkstattlärm,
  • Tische und Sitze in U-Form mit ausreichenden Plätzen für alle Teilnehmer,
  • Flipchart-Ständer mit Papier und Stiften, sowie
  • Video- Anlagen für Rollenspiel- Aufzeichnungen und entsprechende Wiedergabe.

Verpflegungs-, Übernachtungs- und sonstige Tagungsauslagen (wie z. B. Getränke) für die Schulungsteilnehmer, diese sind nicht im vereinbarten Honorar enthalten und sind vom Auftraggeber auf seine Kosten zu bestellen.

Bei Vereinbarung einer Vor- und Nachbereitungspauschale für den Trainer trägt der Auftragnehmer seine ihm entstehenden Auslagen für Hotelübernachtung, Tagesspesen, Verpflegung, Reisespesen, Seminarunterlagen etc. selbst.

Bei Vereinbarung von Reisespesen für den Trainer trägt der Auftraggeber die Kosten (Pkw: 1,00 Euro pro gefahrene Kilometer) und die weiteren Auslagen für (Bahnfahrt, Flug, Hotel, Verpflegung, Taxifahrten, Seminarunterlagen etc.), sofern diese nicht pauschal angeboten und beauftragt werden.

Um aus den Schulungsmaßnahmen für die Teilnehmer den größtmöglichen Nutzen zu ziehen, hat der Auftraggeber diese rechtzeitig in motivierender Form über Ziele, Termine und organisatorischen Ablauf zu informieren. Der Auftragnehmer erhält für die Vorbereitung und Durchführung aller vereinbarten und notwendigen Maßnahmen die volle Unterstützung des Auftraggebers, um einen optimalen Erfolg zu erzielen.

Die Seminarorganisation obliegt dem Auftraggeber. Insbesondere hat der Auftraggeber für den Zeitraum der Schulungsveranstaltung eine absolute Atmosphäre der Ruhe herzustellen. Dies ist außerhalb der Räumlichkeiten des Auftraggebers oder des Arbeitsplatzes der jeweiligen Schulungsteilnehmer zu schaffen.

Der Auftraggeber unterrichtet die Teilnehmer und den Auftragnehmer rechtzeitig über den Seminarort und die Seminarzeiten. Insbesondere ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer alle erforderlichen Unterlagen und Informationen auf erstes Anfordern des Auftragnehmers zur Verfügung zu stellen, die für die Planung bzw. Durchführung der Schulungsleistungen notwendig sind. Darüber hinaus informiert der Auftraggeber den Auftragnehmer spätestens vier Wochen vor Trainingsbeginn über die genaue Anzahl der Teilnehmer.

Arbeitsunterlagen

Abhängig vom Seminarthema und Umfang und Inhalt stellt die more4you-cologne GmbH den Teilnehmern die für die Schulungsarbeit notwendigen Arbeitsunterlagen digital zur Verfügung. Diese zur Verfügung gestellten Unterlagen sind in der vereinbarten Vergütung enthalten, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Ausgenommen hiervon sind Vortragsveranstaltungen.

Verhinderung des Referenten

Kann ein Training durch den Auftragnehmer bzw. den Referenten wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstiger vom Auftragnehmer nicht zu vertretender Umstände nicht eingehalten werden, so ist der Auftragnehmer unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, die Schulung an einem neu vereinbarten Termin (innerhalb von 6 Monaten nach dem ausgefallenen Termin) nachzuholen.

Haftung

Der Auftragnehmer schuldet keinen Erfolg der Schulungsleistungen und übernimmt auch keine Haftung für einen Erfolg der Schulungsleistung. Der Auftraggeber ist für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsbestimmungen verantwortlich.

Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

  1. Für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, oder eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit darstellen, haftet der Verursacher unbeschränkt.
  2. Für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen und die keine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit darstellen, haftet der Verursacher nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall beschränkt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden.
  3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von eventuell eingebundenen gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

Für die Verursachung vorsätzlicher oder fahrlässiger Schäden an fremdem Eigentum durch Teilnehmer des Trainings wird vom Auftragnehmer keine Haftung übernommen. In gleicher Weise ist die Haftung für Personenschäden ausgeschlossen. – siehe Punkt a)

Zahlungsbedingungen/Aufrechnung/Zurückbehaltung

Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber nach Durchführung der Schulungsleistung eine Rechnung aus. Ist die Schulungsleistung an mehreren Tagen durchzuführen, stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber regelmäßig zum Monatsende oder nach jeder durchgeführten Schulungseinheit eine Rechnung aus. Die. Rechnungsstellung an den Auftraggeber erfolgt per E-Mail. Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer hierzu die entsprechende E-Mail-Adresse spätestens am Tag der Durchführung der ersten Schulungsleistung mit.

Bei einer Absage der vereinbarten Trainingstage seitens des Auftraggebers wird das dann vom Auftraggeber noch zu zahlende Honorar umgehend in Rechnung gestellt und ist nach Rechnungserhalt sofort gebührenfrei zur Zahlung fällig. Das Gleiche gilt auch bei Verzug der Leistungsannahme durch den Auftraggeber.

Der Auftraggeber kommt mit Zugang einer Mahnung, ohne Mahnung spätestens 30 Tage nach Zugang und Fälligkeit der Rechnung, mit der Zahlung des entsprechenden Rechnungsbetrages in Verzug. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Rechungsbetrag mit 8 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu verzinsen.

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen ist die Aufrechnung mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

Stornierungsregelung

Die vereinbarten Termine der Schulungsleistungen und einzelnen Schulungseinheiten sind rechtsverbindlich; maßgeblich sind die vom Auftraggeber gemäß Zimmer 4 Abs. 3 dieser AGB mitgeteilten und vom Auftragnehmer bestätigten Termine. Die Termine werden erst mit Bestätigung durch den Auftragnehmer rechtsverbindlich.

Im Falle einer Absage eines rechtsverbindlichen Termins durch den Auftraggeber bzw. den Teilnehmer gilt folgende Regelung:

  1. Schriftform

Stornierungen durch den Teilnehmer / Auftraggeber müssen mindestens in Textform; z.B. per E-Mail an: buchung@more4you-cologne.de, erfolgen.

  1. Offene Seminare/Vorträge/Mastermind

Bei offenen Seminaren/Vorträgen fällt für Stornierungen durch den Teilnehmer zeitlich gestaffelt folgender Teilnehmerbeitrag – jeweils angegeben in Prozent des vereinbarten Teilnehmerbeitrages – fällig:

bis spätestens 42 Tage vor Veranstaltungsbeginn 40 %,

41 bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn 60 %,

27 Tage bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80 %,

13 Tage und weniger bis Veranstaltungsbeginn 100 %

Auf das jeweils zu zahlende Honorar hat sich der Auftragnehmer dasjenige anrechnen zu lassen, was infolge der Absage des Termins an Aufwendungen erspart wurde oder was an Ersatzeinnahmen, die nur infolge der Absage des Termins ermöglicht wurden, vom Auftragnehmer erworben oder zu erwerben absichtlich unterlassen wurde. Es steht dem Auftraggeber frei nachzuweisen, dass die Zahlung des vollen Honorars eine unangemessen hohe Zahlung ist und ein geringerer Betrag angemessen wäre (insbesondere, wenn von der Vergütung höhere ersparte Aufwendungen oder höhere wahrgenommene oder unterlassene Erwerbsgelegenheiten abzuziehen gewesen wären). In diesem Fall hat der Auftraggeber nur das niedrigere angemessen herabgesetzte Honorar zu leisten.

Der Teilnehmer ist berechtigt, für ein offenes Seminar bzw. einen Vortrag einen Ersatzteilnehmer schriftlich zu benennen, wenn er an der Teilnahme selbst verhindert ist. Der Ersatzteilnehmer muss schriftlich bestätigen, dass er im Wege des Schuldbeitritts für den vollen Teilnehmerbeitrag haftet. Dadurch erlischt aber nicht die Pflicht des verhinderten Teilnehmers, den vereinbarten Teilnehmerbeitrag zu zahlen. Vielmehr haften beide als Gesamtschuldner.

  1. Eine Schulungseinheit kann jederzeit durch eine Partei aus wichtigem Grund abgesagt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei Ausfall usw. Erkrankung des eingesetzten Schulungsleiters oder des Teilnehmers vor, soweit jeweils kurzfristig kein geeigneter Ersatz organisiert werden kann. Ein wichtiger Grund liegt ebenfalls bei Höherer Gewalt vor. Zu Höheren Gewalt zählen insbesondere Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser oder vergleichbare äußere Umstände, kriegerische oder terroristische Auseinandersetzungen, Naturkatastrophen, Krankheiten, Seuchen, Epidemien, Pandemien, behördlichen Maßnahmen sowie sonstigen unvorhersehbare, außergewöhnliche und vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Ereignisse. Sagt eine Partei eine Schulungseinheit aus wichtigem Grund ab, wird die abgesagte Partei die andere Partei unverzüglich mit der anderen Partei einen Alternativtermin vereinbaren. Sagt der Auftraggeber weniger als 42 Tage vor dem Termin eine Schulungseinheit aus wichtigem Grund ab, schuldet er keine Vergütung gemäß Ziff. 9 lit. b) für die ausgefallene Einheit.

Mehrtagestrainings/Coaching und Vereinbarungen über eine langfristige Begleitung/Beratung beinhalten eine Vielzahl von einzelnen abgestimmten Terminen für den Auftraggeber, die lange im Voraus geplant werden müssen. Die terminlich festgelegten Trainingstage, Webinare und Telefonkonferenzen sind für den Auftraggeber fest reserviert.

Der Auftragnehmer und seine Trainer können deshalb für diese festgelegten Termine Alternativanfragen nicht berücksichtigen. Aus diesem Grunde hat der Auftraggeber bei Stornierung von Mehrtagestrainings/Coaching und Vereinbarungen über eine langfristige Begleitung/Beratung bis zu 9 Monate vor dem Beginn des ersten vereinbarten Termins 50 % des vereinbarten Honorars zu zahlen. Bei späteren Stornierungen ist das gesamte vereinbarte Honorar zu zahlen.

Werden einzelne Termine durch den Auftraggeber storniert, reduziert dies nicht das vereinbarte Honorar. Sind Termine fest terminiert, besteht – gleich aus welchem Grunde – kein Anspruch des Auftraggebers, diese Termine zu verschieben.

Dem Auftraggeber / Teilnehmer bleibt das Recht erhalten, nachzuweisen, dass dem Auftragnehmer ein wesentlich geringerer Ausfall bzw. Schaden entstanden ist.

Die gesetzlichen Regelungen zur Kündigung aus wichtigem Grunde bleiben unberührt.

 

Besondere Regelungen für Webinare

Durch das Herunterladen oder Streamen eines Webinars räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine auf die nichtkommerzielle und persönliche Nutzung beschränkte, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung jenes Webinars ein. Dem Auftraggeber ist es untersagt, Unterlizenzen zu vergeben. Dem Auftraggeber ist es untersagt, Inhalte des Webinars kommerziell zu nutzen, zu kopieren oder Dritten anderweitig, ohne unsere ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers zugänglich zu machen. Ebenfalls ist es dem Auftraggeber untersagt, das Webinar ganz oder in Teilen zu reproduzieren.

Vertraulichkeitserklärung

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Informationen und Unterlagen, die im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber erlangt werden, vertraulich zu behandeln und nur zur Durchführung des jeweiligen Vertrages zu verwenden. Die Weitergabe solcher Informationen an Dritte erfolgt lediglich mit Zustimmung durch den Auftraggeber. Von der Zustimmungspflicht ausgenommen ist die Weitergabe von Informationen an die eingesetzten Schulungsleiter oder sonstigen an der Organisation der Schulungsleistung beteiligten Mitarbeiter des Auftragnehmers sowie eine Weitergabe an Dritte aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung und/oder behördlicher Anordnung. Diese Pflicht zur Vertraulichkeit gilt auch über die Beendigung des Vertrags hinaus für einen Zeitraum von zwei Jahren.

Urheberrecht

Das Urheberrecht an den jeweiligen Arbeitsunterlagen einschließlich, aber nicht abschließend, etwa Kataloge, Prospekte, Mitschriften, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Präsentationen, Bild- und/oder Tonerzeugnisse) sowie sonstige Aufzeichnungen und Unterlagen, gleich welcher Art oder Verkörperung, gebührt alleine der more4you-cologne GmbH oder, sofern entsprechend ausgewiesen, dem jeweiligen Autor oder Hersteller.

Der Auftraggeber darf die Arbeitsunterlagen nur für eigene Zwecke verwenden und hat diese stets vertraulich zu behandeln. Dem Auftraggeber sowie seinen Mitarbeitern ist es nicht gestattet, die Arbeitsunterlagen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der more4you-cologne GmbH ganz oder auszugsweise zu reproduzieren, zu vervielfältigen, in datenverarbeitenden Medien aufzunehmen und/oder Dritten zugänglich zu machen.

Ein Ton- oder Videomitschnitt des Seminars ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Auftragnehmers nicht gestattet.

Erklärung

Der Auftragnehmer versichert, dass er weder aktives noch passives Mitglied von Scientology ist. Darüber hinaus versichert der Auftragnehmer nicht nach der Methode von L. Ron Hubbard zu arbeiten. Der Auftragnehmer lehnt die Methode von L. Ron Hubbard und Scientology ab.

Schriftform

Jede Änderung oder Ergänzung des Vertrages bedarf der Schriftform. Der Verzicht auf die Schriftform bedarf ebenfalls der Schriftform.

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ist der Sitz des Auftragnehmers, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Auftraggeber in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat und nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Der Auftragnehmer hat jedoch das Recht, den Auftraggeber auch an dessen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

Für den Vertrag, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und deren Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.

Teilnichtigkeit/ Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser AGB rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Dasselbe gilt bei Lücken des Vertrages. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen soll eine Regelung gelten, die dem Willen der Parteien wirtschaftlich am besten entspricht.

Erklärung des Auftragnehmers

Allgemeine Geschäftsbedingungen als Anlage zum Angebot wurden mit Angebotsannahme akzeptiert.

(Stand August 2025)